
Früh anlegen, groß rauskommen: Das Kinderdepot von Finanzen invest.


Früh vorsorgen. Clever investieren.
Entspannt zurücklehnen.
Ob Ausbildung, Auslandsjahr oder das erste eigene Zuhause: Mit dem Kinderdepot legst du schon heute den Grundstein für die finanzielle Zukunft deines Kindes. Ganz einfach und digital.
Sparen ab 1 € im Monat
Perfekt für jedes Budget – auch kleine Beträge können über die Jahre viel bewirken.
Ab 0 € Ordergebühren (zzgl. Spreads)
Es fallen lediglich marktübliche Spreads und bei Kleinstorders ein Mindermengenzuschlag von 1 € an.
Langfristiger Vermögensaufbau
Je früher du startest, desto länger kann der Zinseszinseffekt wirken.
Einfach & digital
Kinderdepot komplett online und papierlos beantragen.
Du verwaltest – dein Kind profitiert
Als Elternteil steuerst du das Depot, das Vermögen gehört deinem Kind.
Geschützt
Wertpapiere als Sondervermögen, Guthaben durch die gesetzliche Einlagensicherung geschützt.
So schnell geht’s:
In 5 Schritten zum Kinderdepot
1
Depot eröffnen oder einloggen
Eröffne bequem online dein Finanzen invest-Depot oder logge dich ein.

2
Kinderdepot beantragen
Starte deinen Antrag für das Depot deines Kindes.

3
Dokumente hochladen & zweite Person einladen
Lade die Geburtsurkunde hoch und lade die weitere sorgeberechtigte Person zu Finanzen invest ein.

4
Zustimmung der zweiten Person
Die weitere sorgeberechtigte Person muss dem Antrag zustimmen.

5
Depot wird eröffnet
Sobald alles vollständig ist, eröffnen wir das Depot für dein Kind.

Mehrfach ausgezeichnet – nicht nur von Kunden






Häufige Fragen zum Kinderdepot
Was ist das Kinderdepot genau?
Ein Kinderdepot ist ein Depot, das auf den Namen deines Kindes läuft. Bis zur Volljährigkeit verwalten es die Sorgeberechtigten. Das Vermögen im Depot gehört rechtlich deinem Kind. So legst du früh den Grundstein für sein Vermögen und nutzt dabei die eigenen Steuerfreibeträge deines Kindes.
Wird das Kinderdepot in Zukunft staatlich gefördert?
Ein bestehendes Kinderdepot wird nicht im Rahmen der Frühstartrente staatlich gefördert.
Mit der Frühstartrente gibt es künftig eine staatliche Förderung: Der Bund zahlt für anspruchsberechtigte Kinder ab dem 6. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit monatlich 10 € in einen auf den Namen des Kindes lautenden Standarddepot-Vertrag Altersvorsorge ein. Über den gesamten Förderzeitraum können so staatliche Einzahlungen von insgesamt 1.440 € zusammenkommen.
Eltern können einen solchen Vertrag für ihr Kind bei einem entsprechenden Anbieter abschließen und freiwillig eigene Beiträge einzahlen. Der staatliche Zuschuss wird automatisch über den Anbieter beantragt, ein gesonderter Antrag der Eltern ist nicht erforderlich. Wird kein individueller Standarddepot-Vertrag abgeschlossen, legt der Bund die Mittel kollektiv am Kapitalmarkt an. Die Förderung geht dadurch nicht verloren.
Das in der kollektiven Anlage angesparte Startkapital kann später in einen individuellen Standarddepot-Vertrag übertragen werden. Ein solcher Transfer ist bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres möglich. Nach Vollendung des 18. Lebensjahres kann das Startkapital auch auf einen anderen zertifizierten Altersvorsorgevertrag übertragen werden.
Erträge und Wertsteigerungen bleiben während der Ansparphase steuerfrei.
Der Bundestag hat die Frühstartrente am 16. Oktober 2026 beschlossen. Die Frühstartrente startet zum 1. Januar 2027 mit den Geburtsjahrgängen 2020 und 2021. Für den Geburtsjahrgang 2020 wird die Frühstartrente rückwirkend zum 1. Januar 2026 ausgezahlt. Ab 2028 soll jeweils der Jahrgang hinzukommen, der im betreffenden Jahr sechs Jahre alt wird.
Gibt es eine Altersbeschränkung für das Kinderdepot?
Ein Kinderdepot kann derzeit ab dem Zeitpunkt beantragt werden, an dem die Steuernummer des Kindes vorliegt, in der Regel kurz nach der Geburt.
Die Eröffnung ist aktuell bis zu einem Alter von 16 Jahren möglich.
Kann ich den Grundfreibetrag und den Freistellungsauftrag für mein Kind nutzen?
Ja. Dein Kind hat eigene Steuerfreibeträge, unabhängig von deinen.
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben die Kapitalerträge deines Kindes bis zum Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € pro Jahr steuerfrei.
Hat dein Kind kein oder nur ein geringes Einkommen, können die Sorgeberechtigten beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) beantragen. Dann bleiben Kapitalerträge auch über 1.000 € hinaus steuerfrei, solange das gesamte Einkommen deines Kindes den Grundfreibetrag nicht übersteigt (Stand: 10/2026).
Für deine persönliche Situation wende dich bitte an eine Steuerberatung.
Was kann ich im Kinderdepot handeln?
ETFs und Fonds – keine Einzelaktien, Derivate und keine Kryptowährungen.
Kostet das Kinderdepot etwas?
Nein, es gibt keine Depotgebühren und keine Kosten für Sparpläne. Es fallen lediglich marktübliche Spreads und bei Kleinstorders ein Mindermengenzuschlag von 1 € an. Mehr Informationen im Preis-Leistungsverzeichnis.
Müssen alle Sorgeberechtigten ein Depot bei Finanzen invest haben?
Ja, damit ein Kinderdepot eröffnet werden kann, müssen alle sorgeberechtigten Personen (in der Regel beide Elternteile) ein eigenes Depot bei Finanzen invest besitzen. Das ist aus rechtlichen Gründen erforderlich, da beide Sorgeberechtigten der Depoteröffnung zustimmen müssen.
Kann ich mehrere Kinderdepots eröffnen?
Ja, pro Kind kann ein eigenes Kinderdepot eröffnet werden – so kannst du gezielt für jedes Kind sparen.
Wer hat Zugriff auf das Kinderdepot?
Du verwaltest das Depot bis zur Volljährigkeit deines Kindes. Danach geht es automatisch in den Besitz deines Kindes über.
Der Erwerb von ETFs ist mit Risiken verbunden. Insbesondere besteht das Risiko eines teilweisen oder vollständigen Verlusts des eingesetzten Kapitals.
